None

I stedet for: III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Bieter, die das KDG-Modell in Betracht ziehen, müssen bereits im Teilnahmewettbewerb eine Bietergemeinschaft mit einer Leasinggesellschaft und einer Bank bilden. Die Bank ist in diesem Fall von der gesamtschuldnerischen Haftung ausgenommen. Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben. Bietergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten: Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer III.2.1) bis 3) geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d.§§ 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 lit. f) EG-VOL/A getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässig Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung wird der Bewerber ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden- Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Für die Einhaltung der Anforderungen ist im Teilnahmewettbewerb bereits eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein entsprechender Vordruck kann bei der in Anhang A.1 genannten Stelle zusammen mit der Teilnahmebroschüre angefordert werden. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen: — Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen, — Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2013 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen. Falle es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen: 1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll, (...) VI.3) Zusätzliche Angaben: (...) 4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Es ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, (...) 5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind zwingend Neufahrzeuge einzusetzen. Die Auftraggeber bieten dafür die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Finanzierungshilfen an. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 2.9.2014 (12:00) Læses: III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: a) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages und die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig (Ausnahme siehe b)). Bietergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten: Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sollten die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. §§ 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 lit. f) EG-VOL/A getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. b) Bieter, die das KDG-Modell als Bietergemeinschaft aus EVU, Leasinggesellschaft und Bank anbieten wollen, müssen diese Bietergemeinschaft erst im Verhandlungsverfahren bilden. Der genaue Zeitpunkt wird ebenso wie der Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung rechtzeitig in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die gesamtschuldnerische Haftung wird sich nicht auf den Verkehrsvertrag erstrecken. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Bank ist nicht vorgesehen. Das EVU sollte möglichst die in Ziffer III.2.1) bis 3) genannten Erklärungen und Nachweise bereits im Teilnahmewettbewerb vorlegen. Bei Bietergemeinschaften aus EVU, Leasinggesellschaft und Bank, die sich bereits im Teilnahmewettbewerb bilden, sollten Bank und Leasinggesellschaft möglichst die in Ziffer III.2.1) genannten Erklärungen und Nachweise im Teilnahmewettbewerb vorlegen. Die Leasinggesellschaft sollte darüber hinaus möglichst die in Ziffer III.2.3) Nr. 3 und 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorlegen. Für Bietergemeinschaften, die sich erst nach dem Teilnahmewettbewerb bilden, wird in den Vergabeunterlagen festgelegt, welche Erklärungen von den weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft (Leasinggesellschaft und Bank) ergänzend vorzulegen sind. c) Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden. Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck kann bei der in Anhang A.1 genannten Stelle zusammen mit der Teilnahmebroschüre angefordert werden. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen: — Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen, — Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2013 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen. Falle es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sollten Bewerber möglichst Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beifügen: 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfer, 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen: 1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Zuschlagserteilung erlangt werden soll, (…) VI.3) Zusätzliche Angaben: 4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten noch im Teilnahmewettbewerb nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen zu den Modellen. Termine sind mit Herrn Norbert Kuhnle (Ziffer I.1)) zu vereinbaren. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz wird der Auftraggeber die Fragen und Antworten allen, die die Teilnahmebroschüre angefordert haben, zusammengefasst nach Themen, schriftlich mitteilen. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, (...) 5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind zwingend Neufahrzeuge einzusetzen. Die Auftraggeber bieten dafür die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Finanzierungshilfen an. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine aktualisierte Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern. Bewerber, die die Broschüre bereits abgefordert haben, bekommen ohne Anforderung die aktualisierte Fassung übersandt. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 22.9.2014 (12:00)
CPV-Code: 60210000
Abgabefrist: 22.09.2014
Typ: Additional information
Status: Submission for one or more lots
Aufgabe: Other
Vergabestelle:
name: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg
address: Hauptstätter Straße 67
postal_code: 70178
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idate: 23. Juni 2020 23:32
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Veröffentlichung: 02.08.2014
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