I stedet for: III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: nein. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: A. Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.1)-III.2.3)): Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Unterlagen können, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Kopie eingereicht werden, wobei das Ausstelldatum der Originale nicht älter als drei Monate sein darf, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft die unter III.1.3) näher bezeichnete Erkärung abzugeben. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2) und III.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung seines Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweise der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft (gemäß Vordrucke der Vergabestelle). Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nrn. 2.1.1 bis 2.1.3 aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieses Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg. 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter-/Bewerbergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die in III.2.1) Nrn. 2.1.1 bis 2.1.5 genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben ferner auf besonderes Verlangen die in Abschnitt III.2.2) und die in Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise auch für Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Ziffer III.2.1) im Einzelnen: 2.1.1 Eigenerklärung zur Organisationsstruktur, Vorlage eines aktuellen Organisationsplans des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. 2.1.2 Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle/Register der IHK). Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes, übersetzt in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlage von Kopien reicht aus, das Ausstelldatum des Originals darf nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung sein. 2.1.3 Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 Einkommensteuergesetz. 2.1.4 Eigenerklärung, dass keine Tatbestände des § 21 SektVO in der Person des Unternehmens oder der Leitungspersonen des Unternehmens vorliegen. 2.1.5 Eigenerklärung zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstruktur und Ansprechpartner vor Ort. C. Vorlage von Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW): Bewerber/Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter/Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Vergabestelle mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb versendet. Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer des Bewerbers/Bieters bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft und Verleiher von Arbeitskräften bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen nachzureichen, sobald diese bekannt geworden sind. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die geforderten Unterlagen von jedem einzelnen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. VI.3) Zusätzliche Angaben: Nebenangebote sind gemäß Ziffer II.1.9) ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellenAnforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle die unter Abschnitt III.2.3) Nrn. 2.3.1.1 und 2.3.1.2 genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde bewerten. Im Einzelnen: Zu 2.3.1.1 Referenzen zu „Projekte, deren Umfang mit dem in dieser Veröffentlichung beschrieben vergleichbar ist“: Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 3 Referenzen hinausgehende Referenz erhält der Bewerber 1 Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 6 Punkte. Zu 2.3.1.2 Referenzen zur „Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist für die unter Ziffer 2.3.1.1 beschriebenen Projekte“: Für jeden Nachweis der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist erhält der Bewerber 2 Punkte. Die Maximalpunktzahl beträgt 12 Punkte. Die 5 bis 8 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden Bieterstatus erreichen. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Erweiterung der Hauptverwaltung – Sanitär- und Feuerlöschtechnik. Nicht öffnen!“) und in 2-facher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie mit entsprechender Beschriftung) bis zu der unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1 genannten Adresse für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Behältnis einzureichen. Die Angebotsabgabe hat in Schriftform und zusätzlich im Datenformat GAEB zu erfolgen. Die Projektabwicklungssprache für Schriftverkehr, Verhandlungen, Gespräche und Dokumentationen ist Deutsch. Dies gilt auch für das auf der Baustelle anwesende verantwortliche Personal, insbesondere Bau- und/oder Projektleiter. Læses: III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Bezüglich der Einhaltung der jeweils einschlägigen Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) wird auf die unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung hierzu gemachten Angaben verwiesen. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: A. Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.1)-III.2.3)): Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Unterlagen können, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Kopie eingereicht werden, wobei das Ausstelldatum der Originale nicht älter als drei Monate sein darf, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft die unter III.1.3) näher bezeichnete Erkärung abzugeben. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2) und III.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung seines Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweise der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft (gemäß Vordrucke der Vergabestelle). Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nrn. 2.1.1 bis 2.1.3 aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieses Dritten mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg. 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter-/Bewerbergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die in III.2.1) Nrn. 2.1.1 bis 2.1.5 genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben ferner auf besonderes Verlangen die in Abschnitt III.2.2) und die in Abschnitt III.2.3 genannten Nachweise auch für Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Ziffer III.2.1) im Einzelnen: 2.1.1 Eigenerklärung zur Organisationsstruktur, Vorlage eines aktuellen Organisationsplans des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. 2.1.2 Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle/Register der IHK). Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes, übersetzt in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlage von Kopien reicht aus, das Ausstelldatum des Originals darf nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung sein. 2.1.3 Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 Einkommensteuergesetz. 2.1.4 Eigenerklärung, dass keine Tatbestände des § 21 SektVO in der Person des Unternehmens oder der Leitungspersonen des Unternehmens vorliegen. 2.1.5 Eigenerklärung zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstruktur und Ansprechpartner vor Ort. VI.3) Zusätzliche Angaben: Nebenangebote sind gemäß Ziffer II.1.9) ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellenAnforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle die unter Abschnitt III.2.3) Nrn. 2.3.1.1 und 2.3.1.2 genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde bewerten. Im Einzelnen: Zu 2.3.1.1 Referenzen zu „Projekte, deren Umfang mit dem in dieser Veröffentlichung beschrieben vergleichbar ist“: Für jede weitere, über die geforderte Mindestanzahl von 3 Referenzen hinausgehende Referenz erhält der Bewerber 1 Punkt. Die Maximalpunktzahl beträgt 6 Punkte. Zu 2.3.1.2 Referenzen zur „Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist für die unter Ziffer 2.3.1.1 beschriebenen Projekte“: Für jeden Nachweis der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist erhält der Bewerber 2 Punkte. Die Maximalpunktzahl beträgt 12 Punkte. Die 5 bis 8 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden Bieterstatus erreichen. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Erweiterung der Hauptverwaltung – Sanitär- und Feuerlöschtechnik. Nicht öffnen!“) und in 2-facher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie mit entsprechender Beschriftung) bis zu der unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Behältnis einzureichen. Die Angebotsabgabe hat in Schriftform und zusätzlich im Datenformat GAEB zu erfolgen. Die Projektabwicklungssprache für Schriftverkehr, Verhandlungen, Gespräche und Dokumentationen ist Deutsch. Dies gilt auch für das auf der Baustelle anwesende verantwortliche Personal, insbesondere Bau- und/oder Projektleiter Die Vergabestelle weist gem. § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW bereits jetzt darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebotes bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18, 19 TVgG-NRW mit dem Angebot (nicht dem Teilnahmeantrag!) folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen; (ii) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen(iii) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG-NRW der Vergabestelle vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gem. § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
| CPV-Code: |
45332400
|
| Abgabefrist: |
20.09.2014 |
| Typ: |
Additional information |
| Status: |
Submission for all lots |
| Aufgabe: |
Production, transport and distribution of gas and heat |
| Vergabestelle: |
| name: |
Gelsenwasser AG |
| address: |
Willy-Brandt-Allee 26 |
| postal_code: |
45891 |
| city: |
Gelsenkirchen - DE |
| country: |
DE |
| email: |
None |
| phone: |
+49 2097081702 |
| contact_point: |
|
| idate: |
13. Juni 2020 09:42 |
| udate: |
13. Juni 2020 09:42 |
| doc: |
302264_2014.xml |
| authority_types: |
|
| activities: |
|
|
| Quelle: |
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:302264-2014:TEXT:DA:HTML |
| Unterlagen: |
None |
| Zuschlagskriterium: |
The most economic tender |
| Vertrag: |
Works |
| Prozedur: |
Negotiated procedure |
| Nuts: |
None |
| Veröffentlichung: |
05.09.2014 |
| Erfüllungsort: |
Gelsenkirchen - DE |
| Link: |
|
| Lose: |
| Name |
Los Nr 1 Germany__Gelsenkirchen__Installation von Sanitäreinrichtungen |
| Gewinner |
None |
| Datum |
|
| Wert |
None |
| Anzahl Angebote |
None |
|