Anmietung Bürogebäude mit Publikumsverkehr in Zwickau.

Die Agentur für Arbeit Zwickau (nachfolgend auch AA Zwickau) beabsichtigt, Mietflächen in Zwickau anzumieten. Derzeit ist die AA Zwickau auf zwei Standorte verteilt. Ziel ist es, die beiden Lokationen an einem Standort zusammenzuführen. Der Standort des neu anzumietenden Objektes muss sich innerhalb des Stadtgebietes von Zwickau befinden und mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln gut erreichbar sein. Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben der AA Zwickau auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und/oder herrichtet und der AA Zwickau auf der Basis eines abzuschließenden Mietvertrages zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt. Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können in einem Bestandsgebäude, durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. Die anzumietenden Flächen können allerdings nur zusammenhängend und mit jeweils eigenem Zugang auch in Gebäuden angeboten werden, in denen Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen: Es wird eine Gesamtnutzfläche (NGF nach DIN 277:2005) von ca. 9 400 m 2 gesucht. In der o.g. Fläche sind u.a. Flächen für die folgend aufgeführten Funktionseinheiten enthalten: a) Selbstinformationszentrum ( SIE Bereich), b) Kundeninformationszentrum (KuZ), c) Berufsinformationszentrum (BIZ) gem. Planungsrichtlinie mit eigenem Zugang und Sanitäreinrichtung, d) ärztlicher/psychologischer Dienst, e) sonstiger Raumbedarf: IT Schulungsraume, Besprechungsräume, Gruppenräume, Pausenräume, Lagerflächen, Flächen für Altakten, f) Kundensteuerung: Zentraler Eingangsbereich mit der Möglichkeit der Kundensteuerung nach Sicherheitskonzept, g) Organisation der Fachteams: Alle Mitarbeiter eines Teams sollen räumlich zusammenhängend untergebracht werden. Der angebotene monatliche Mietzins (ohne Nebenkosten) darf einen Betrag in Höhe von 75 000 EUR nicht übersteigen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet. Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist. Das Bauwerk muss ermöglichen, flexibel auf künftige Entwicklungen und Veränderungen im Flächenbedarf der AA Zwickau reagieren zu können. Die Anforderungen der ab 1.5.2014 gültigen ENEV 2014 sind zu erfüllen; ein Bestandsgebäude ist insoweit zu ertüchtigen. Neben dem zu vermietenden Gebäude sind auf dem Grundstück unmittelbar am Gebäude mindestens 164 PKW Stellplätze sowie mindestens 6 Behindertenstellplätze zu errichten. Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Das künftige Mietobjekt wird von der AA Zwickau fest für 10 Jahre angemietet. Ferner soll dem Mieter nach Ablauf der Festmietzeit ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit bis zu jeweils 5 Jahren eingeräumt werden. Nach Ablauf des Festmiet- bzw. Optionszeitraums verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Es soll ferner ein Sonderkündigungsrecht vereinbart werden, welches es der AA Zwickau ermöglicht, Teile der Mietfläche in einer noch zu bestimmenden Größenordnung abzumieten. Sofern das Mietobjekt bzw. Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand steht und/oder von der öffentlichen Hand erworben werden soll, müssen die Vorgaben des EU Beihilferechts erfüllt werden, insbesondere die Anforderungen der „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ (97/C 209/03) und des Art. 108 Abs.3 EUV. Da die Verfügbarkeit des Mietobjekts bzw. Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Auftragsausführung ist, werden nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag erklären können, dass sie zur Auftragsausführung über ein geeignetes Grundstück bzw. Mietobjekt verfügen werden. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke bzw. Mietobjekte zu benennen. Dem Auftragnehmer (Vermieter) ist eine Veräußerung des Mietobjekts nach Mietvertragsabschluss unter Berücksichtigung der §§ 566, 578 BGB zugelassen. Geplanter Mietbeginn ist der 1.12.2017. Folgende Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu berücksichtigen: 1. Für den Fall, dass sich der vereinbarte Übergabetermin um mehr als 1 Monat verzögert, kann der Mieter von dem Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben davon unberührt. 2. Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages vor und während der Planung und Durchführung eventueller Baumaßnahmen bei Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen, wobei durch Sonderwünsche zusätzlich entstehende Kosten vom Mieter zu übernehmen sind. Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren. 3. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung) vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie zu den baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten erfüllt werden, soweit diese vom Mieter gefordert werden. 4. Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache (Gebäude, Außenanlagen, technische Einrichtung) sollen während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden. 5. Die Betriebskosten nach den Nummern 1-14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sollen auf den Mieter umlegbar sein. Die Abrechnung der Betriebskosten soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. Hierbei soll es sich um eine Ausschlussfrist im Sinne des § 556 Abs.3 S.3 BGB handeln. Auf die entstehenden Betriebskosten werden monatliche Vorauszahlungen geleistet. 6. Bauliche Veränderungen innerhalb der Mietsache sollen durch den Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein, soweit davon nur Wände ohne statische Bedeutung betroffen sind. Eine Rückbauverpflichtung soll nicht vereinbart werden. 7. Es ist zu berücksichtigen, dass die AA Zwickau nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 8. Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen.
CPV-Code: 45213110
Abgabefrist: 19.10.2015
Typ: Contract notice
Status: Submission for all lots
Aufgabe: Social protection
Vergabestelle:
name: Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
address: Lina-Ammon-Str.9
postal_code: 90471
city: Nürnberg - DE
country: DE
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phone: +49 91198872931
contact_point: Zentrale Vergabestelle
idate: 23. Juni 2020 19:47
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Zuschlagskriterium: The most economic tender
Vertrag: Works
Prozedur: Negotiated procedure
Nuts: DED13
Veröffentlichung: 23.09.2015
Erfüllungsort: Nürnberg - DE
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Name Los Nr 1 Germany__Nürnberg__Bau von Geschäftsgebäuden
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