Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Friedberg (Hessen).

Vorliegend handelt es sich um die Änderung der Bekanntmachung vom 30.09.2024. =============================================================== Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Gerade im Wohnungsbestand stammt die Wärmeenergie noch zu über 85 Prozent aus fossilen Energiequellen. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende - und das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Die KWP ist eine informelle, strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan an sich sind weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung verbunden. Ein politischer Beschluss des Wärmeplans ist aber eine essenzielle Grundlage für die Realisierung der in der Wärmewendestrategie beschriebenen Handlungsstrategien und Maßnahmen. So wird die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt. Bei der KWP handelt es sich um einen Prozess, der stetig aktualisiert, konkretisiert und überarbeitet werden muss, d.h. der nicht mit der Erstellung des ersten Wärmeplans abgeschlossen ist. Vielmehr muss dann ein Monitoring aufgesetzt werden, das den Umsetzungsfortschritt misst. Alle fünf Jahre muss der Wärmeplan aktualisiert und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden, damit die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf Kurs bleibt. Nach § 13 Abs. 1 Hessisches Energiegesetz (HEG) sind ab dem 29.11.2023 die Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele eine KWP zu entwickeln, fortlaufend zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die Stadt Friedberg (Hessen) (nachfolgend: Auftraggeber) fällt unter diese Regelung. Ferner hat der Bund das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) erlassen, aus dem sich die Anforderungen an die KWP ab dem 01.01.2024 konkret ergeben. Werden die Vorgaben des WPG umgesetzt - auch, soweit noch kein dies konkretisierendes Landesrecht vorliegt -, so werden damit zugleich vollumfänglich die Pflichten aus § 13 HEG erfüllt. Mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird der Kreisstadt Friedberg (Hessen) ein "Fahrplan" zur Verfügung gestellt, wie sie die Kommune versorgungssicher, wirtschaftlich und klimafreundlich mit Wärme versorgen kann. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die hierfür erforderliche Planungsleistung beschafft werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH2SL/documents).
CPV-Code: 71314000 71300000 71350000
Abgabefrist: 03.11.2024
Typ: ContractNotice
Status: None
Aufgabe: None
Vergabestelle:
name: Stadtwerke Friedberg (Hessen)
address: Straßheimer Straße 35 Friedberg (Hessen)
postal_code: 61169
city: Friedberg (Hessen) - DE
country: DE
email: v.knuhr@sw-fb.de
phone: +49 151 54602767
contact_point: Volker Knuhr +49 151 54602767 v.knuhr@sw-fb.de
idate: 25. Oktober 2024 08:12
udate: 25. Oktober 2024 08:12
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Quelle: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/00651622-2024
Unterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH2SL/documents
Zuschlagskriterium: quality
Vertrag: None
Prozedur: uvgo
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Veröffentlichung: 24.10.2024
Erfüllungsort: Friedberg (Hessen) - DE
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