Samtgemeinde Artland - Vergabe der Straßenreinigungsleistungen

Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG). Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 01.01.2026 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend längstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer Partei bis spätestens zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Mithin ist eine Verlängerung höchstens bis zum 31.12.2029 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2029 bedarf es insoweit nicht. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Kehrleistung: Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinn-steine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durch-geführt werden, wenn und soweit diese z.B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Kehrgutentsorgung: Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken - insbesondere auch verkehrsbedingter Art - sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren. Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden. Die Reinigung soll an - im Vorfeld - festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei zwei Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um drei Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig (frühestens ab 06:00 Uhr) zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
CPV-Code: 90000000 90610000 90611000
Abgabefrist: 20.07.2025
Typ: ContractNotice
Status: None
Aufgabe: None
Vergabestelle:
name: Samtgemeinde Artland
address: Markt 1 Quakenbrück
postal_code: 49610
city: Quakenbrück - DE
country: DE
email: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
phone: 051122007451
contact_point: 051122007451 vergabestelle@bbt-kanzlei.de
idate: 20. Juni 2025 07:34
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Quelle: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/00400376-2025
Unterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5J20/documents
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Vertrag: None
Prozedur: vgv
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Veröffentlichung: 19.06.2025
Erfüllungsort: Quakenbrück - DE
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