Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Linie 88 des Landkreises Eichstätt

Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste der Linie 88. Zum Betriebsbeginn (1.4.2025) handelt es sich um folgende Verkehrsdienste: Linie 88: Lippertshofen - Böhmfeld - Hofstetten - Hitzhofen – Eichstätt Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Linien hinzukommen oder die heutige Linie wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.
CPV-Code: 60112000
Abgabefrist:
Typ: PriorInformationNotice
Status: None
Aufgabe: None
Vergabestelle:
name: Landkreis Eichstätt
address:
postal_code: 85072
city: Eichstätt - DE
country: DE
email: Christian.Geyer@lra-ei.bayern.de
phone: +49 842170320
contact_point: SG Mobilität, ÖPNV und Schulwesen; Herr Christian Geyer +49 842170320 Christian.Geyer@lra-ei.bayern.de
idate: 10. März 2024 08:41
udate: 10. März 2024 08:41
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Quelle: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/00142060-2024
Unterlagen: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/00142060-2024
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Veröffentlichung: 08.03.2024
Erfüllungsort: Eichstätt - DE
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